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Was kostet ein virtueller Rundgang in der Schweiz?

Sie holen drei Offerten ein und erhalten drei sehr verschiedene Zahlen — für scheinbar dasselbe Produkt. Woher die Spanne kommt, was den Preis wirklich treibt und welche Positionen in „ab“-Preisen regelmässig fehlen.

Aktualisiert am 25. September 2026 · von David Graune, RoomView360
Kurzantwort: Ein virtueller 3D-Rundgang einer normalen Wohnung kostet in der Schweiz rund CHF 400 bis CHF 1'200 pro Liegenschaft. Kleine Einzelräume beginnen bei etwa CHF 275, grosse oder gewerbliche Objekte erreichen CHF 2'000 und mehr. Den Ausschlag geben vier Grössen: Fläche, Anfahrt, Zusatzleistungen im selben Termin und die Hosting-Dauer. RoomView360 arbeitet mit drei Festpreisen — CHF 390 bis 100 m², CHF 690 bis 200 m², CHF 1'190 bis 350 m², jeweils inklusive 2D-Grundriss und Standbildern. Für Geschäftsräume gelten eigene Stufen von CHF 350 bis CHF 1 190, dafür mit Veröffentlichung auf Google Maps.

Die Preisspanne im Schweizer Markt

ObjektBeobachtete SpanneMeist enthalten
Studio, Einzelraum, kleines LadenlokalCHF 275 – 490Rundgang ohne Zusatzleistungen
Wohnung, 2.5 bis 4.5 ZimmerCHF 390 – 980Rundgang, meist mit 2D-Grundriss
Einfamilienhaus, grosse WohnungCHF 690 – 1'350Rundgang, Grundriss, teilweise Fotos
Gewerbe, Showroom, LuxusobjektCHF 800 – 2'000+Rundgang, Fotos, Drohne, Sonderleistungen

Woher diese Zahlen stammen: erhoben aus den öffentlich publizierten Preislisten Schweizer Anbieter, Stand 22. August 2026. Anbieter, die keine Preise veröffentlichen — in diesem Markt die Mehrheit —, konnten nicht einfliessen. Die Spanne bildet damit den transparenten Teil des Markts ab. Sie ist keine repräsentative Markterhebung und kein Durchschnitt, sondern eine Orientierung für den Vergleich Ihrer eigenen Offerten.

Was den Preis tatsächlich treibt

  • Die Zahl der Scan-Positionen, nicht die Quadratmeter. Ein Scanner erfasst nur, was er sieht. Eine offene 120-m²-Wohnung braucht weniger Positionen als eine verwinkelte 90-m²-Altbauwohnung mit Korridor, Erker und Nebenräumen. Weil eine Offerte vor dem Termin steht, rechnen die meisten Anbieter trotzdem in Flächenstufen — das ist der einzige Wert, der sich vorab zuverlässig erfragen lässt.
  • Anfahrt und Termindichte. Ein Objekt ausserhalb des Kerngebiets kostet Fahrzeit, die irgendwo verrechnet wird — offen als Kilometeransatz oder versteckt im Paketpreis.
  • Zusatzleistungen im selben Termin. Fotos, Grundriss und Drohne kosten deutlich weniger, wenn sie im selben Termin entstehen, weil Anfahrt, Vorbereitung und Objektzugang nur einmal anfallen.
  • Nachbearbeitung. Automatisch erzeugte Grundrisse sind günstig, manuell bereinigte und bemasste Pläne nicht. Auch das digitale Entfernen von Möblierung ist Bearbeitungszeit.
  • Hosting-Dauer. Sie ist der Teil des Preises, der am seltensten verglichen wird — siehe unten.
  • Termin-Lage und Tempo. Wochenendtermine und Express-Lieferung sind bei den meisten Anbietern Zuschläge, nicht Kulanz.

Was in „ab“-Preisen regelmässig fehlt

Die folgenden Positionen sind der häufigste Grund, warum aus einer günstigen Offerte eine teure Rechnung wird. Rechts steht zum Vergleich, wie RoomView360 sie handhabt — nicht als Werbung, sondern damit Sie eine konkrete Referenzgrösse haben.

PositionWarum sie oft fehltBei RoomView360
Hosting nach Ablaufliegt zeitlich weit hinter dem Kaufentscheid12 / 24 / 36 Monate inklusive, danach CHF 60 pro Jahr
2D-Grundrisswird oft als Add-on geführtin jedem Paket enthalten
Bemasster Planwird mit dem automatischen Grundriss verwechseltCHF 180 – 480 je nach Grösse
Standbilder aus der TourAnzahl und Nutzungsrechte bleiben offenBasic 6, Pro 15 + 6 HDR, Premium 15 + 15 HDR; weitere CHF 25 pro Bild
Drohnenaufnahmenseparate Leistung mit eigenen AuflagenCHF 280 Foto-Set, CHF 480 mit Video
Anfahrt„inklusive“ gilt oft nur im Nahbereichinklusive in den Kantonen Zürich und Schaffhausen, ausserhalb 50 Rp./km (einfache Strecke)
Express und Samstagwird erst beim Terminwunsch genannt+CHF 50 Express (24 h), Samstag ohne Aufpreis
ZweitterminObjekt nicht zugänglich oder nicht geräumtStorno bis 48 h kostenfrei, danach anteilig

Die vollständige Aufstellung steht auf der Seite Preise & Pakete. Was es kostet, einen Rundgang selbst zu erstellen, steht im Beitrag 3D-Rundgang selber erstellen.

Die Position, die am häufigsten übersehen wird: Hosting

Ein 3D-Rundgang ist keine Datei, die Sie erhalten und ablegen. Er ist ein gehosteter Dienst: Das Modell liegt auf einer Plattform und wird über einen Link oder ein eingebettetes Fenster ausgeliefert. Plattformseitig wird das üblicherweise pro aktivem Modell und Monat verrechnet.

Die praktische Folge wird unterschätzt. Läuft die Hosting-Periode aus, wird der Link nicht langsamer — er wird ungültig. Und zwar überall dort, wo er eingebettet ist: im Portal-Inserat, im PDF-Exposé, auf der eigenen Website, im E-Mail-Verlauf mit der Interessentschaft. Wer den Rundgang für ein Objekt eingesetzt hat, das zwei Jahre später erneut vermietet wird, steht ohne Grundlage da.

Fragen Sie deshalb bei jeder Offerte drei Dinge: Wie lange ist Hosting enthalten? Was kostet die Verlängerung? Und was bleibt mir, wenn ich nicht verlängere? Standbilder und ein PDF-Grundriss bleiben Ihnen dauerhaft — das begehbare Modell nicht.

Ein Termin oder drei Aufträge

Der grösste Hebel auf die Gesamtkosten liegt selten beim Stückpreis, sondern bei der Zahl der Termine. Werden Fotografie, Grundriss und Drohne einzeln beauftragt, entstehen drei Anfahrten, drei Terminabsprachen und drei Rechnungen.

In bewohnten Objekten ist diese Koordination regelmässig der grössere Aufwand als die Aufnahme selbst: Jeder zusätzliche Termin bedeutet eine erneute Ankündigung, eine erneute Absprache und ein erneutes Zutrittsrisiko. Wer die Leistungen bündelt, spart nicht nur Anfahrten, sondern vor allem Kalenderzeit bis zur Publikation — und bei Leerstand ist Zeit die teuerste Position überhaupt.

Geschäftsräume: andere Flächenstufen, andere Regeln

Für Ladenlokale, Praxen und Studios gelten andere Massstäbe als für Wohnungen — und der Hauptgrund liegt nicht in der Aufnahme, sondern in der Google-Anbindung. Sie kostet zusätzliche Arbeitszeit: Place-ID recherchieren und verknüpfen, Bildauswahl für das Unternehmensprofil, die Kontrolle nach der Freigabe durch Google — und in aller Regel ein Aufnahmetermin zu Randzeiten, damit der Betrieb weiterläuft. Dazu kommt, dass eine Verkaufsfläche mit Regalen, Sichtachsen und Nebenräumen mehr Scan-Positionen braucht als ein leerer Raum. Beides zusammen hebt den Quadratmeterpreis, deshalb sind die Flächenstufen des 360°-Ladenrundgangs enger geschnitten: CHF 350 bis 60 m², CHF 690 bis 120 m², CHF 1'190 bis 250 m².

Dazu kommt eine Leistung, die es bei Wohnobjekten gar nicht gibt: die Veröffentlichung auf Google Maps, verknüpft mit der Place-ID des Unternehmensprofils. Sie ist in allen drei Ladenpaketen enthalten. Besteht bereits eine Tour, kostet die nachträgliche Veröffentlichung CHF 150 — ohne neuen Drehtermin.

Der Punkt, den in Offerten kaum jemand nennt: Wohnobjekte lassen sich nicht auf Google Maps publizieren. Matterport gibt ausschliesslich nicht-residenzielle Objekte für die Street-View-Publikation frei. Wer einen Rundgang „für Google“ bestellt und dabei eine Wohnung meint, bezahlt für etwas, das so nicht lieferbar ist. Und in jedem Fall ist ein bestehendes Google-Unternehmensprofil Voraussetzung — ohne dieses existiert keine Place-ID, mit der sich der Rundgang verknüpfen liesse.

Mehrwertsteuer: brutto oder netto vergleichen

Der Normalsatz beträgt in der Schweiz 8,1 %. Entscheidend beim Offertenvergleich ist aber etwas anderes: Anbieter mit einem Jahresumsatz unter CHF 100'000 sind von der Mehrwertsteuerpflicht befreit (Art. 10 Abs. 2 lit. a MWSTG). Ihre Rechnungen weisen keine Mehrwertsteuer aus — und berechtigen die Kundschaft zu keinem Vorsteuerabzug.

Für eine mehrwertsteuerpflichtige Verwaltung oder Maklerfirma heisst das: Zwei Offerten mit demselben Betrag sind wirtschaftlich nicht gleich. Beim steuerpflichtigen Anbieter ist die Steuer rückforderbar, beim befreiten Anbieter ist der Betrag definitiv. Prüfen Sie deshalb, ob die Offerte eine UID mit MWST-Zusatz (CHE-… MWST) und den Steuersatz ausweist, und vergleichen Sie anschliessend netto gegen netto.

Wann sich ein Rundgang nicht lohnt

Nicht jedes Objekt braucht ein 3D-Modell. In diesen Fällen raten wir ab:

  • Das Objekt ist vor der Vermarktung faktisch vergeben. Wer nach zwei Besichtigungen vermietet, bezahlt für Reichweite, die er nicht braucht.
  • Rohbau, Entkernung oder laufende Totalsanierung. Der Zustand ändert sich schneller, als die Tour verwertet werden kann. Sinnvoll ist ein Termin nach Abschluss — oder bewusst zwei Termine als Vorher-nachher-Dokumentation.
  • Einzelzimmer und Untermiete. Hier genügt in der Regel eine saubere Fotoserie.
  • Wenn eigentlich ein bemasster Plan gebraucht wird. Ein Rundgang liefert eine Vermarktungsfläche, keine vertragsfähige Flächenangabe — die Unterschiede stehen in unserem Beitrag zu Flächen im Scan-Grundriss.

Ein Anbieter, der Ihnen das vor der Beauftragung sagt, spart Ihnen mehr als einer, der zehn Prozent Rabatt gewährt.

Checkliste: Offerten vergleichbar machen

Acht Fragen, die aus drei unterschiedlichen Angeboten drei vergleichbare machen:

  1. Ist der Preis ein Festpreis oder ein „ab“-Preis — und ab welcher Fläche steigt er?
  2. Wie lange ist Hosting enthalten, was kostet die Verlängerung, was bleibt ohne Verlängerung?
  3. Ist der Grundriss enthalten — und ist er automatisch erzeugt, reingezeichnet oder bemasst?
  4. Wie viele Standbilder, in welcher Auflösung, mit welchen Nutzungsrechten?
  5. Ist die Anfahrt enthalten — und bis zu welcher Entfernung?
  6. Wie lautet die Lieferfrist ab Drehtermin, und ist sie verbindlich oder ein Richtwert?
  7. Was passiert, wenn das Objekt am Termin nicht zugänglich oder nicht geräumt ist?
  8. Ist der Anbieter mehrwertsteuerpflichtig — und was passiert, wenn das Ergebnis nicht überzeugt?
Kurzfassung für die Anfrage: „Bitte nennen Sie mir einen Festpreis für rund X m², inklusive 2D-Grundriss und Standbildern, mit Angabe der Hosting-Dauer, der Verlängerungskosten, der Anfahrt und der Lieferfrist ab Drehtermin.“
FAQ

Fragen und Antworten

Warum unterscheiden sich die Preise für scheinbar dieselbe Leistung so stark?

Weil „virtueller Rundgang“ kein geschützter Leistungsumfang ist. Dieselbe Bezeichnung deckt eine 360°-Bilderfolge aus wenigen Aufnahmen ebenso ab wie ein vollständig vermessenes 3D-Modell mit Dollhouse-Ansicht, Grundriss und Standbildern. Dazu kommen Unterschiede bei der Hosting-Dauer, bei der Nachbearbeitung und bei der Frage, ob Fotos, Grundriss und Anfahrt enthalten sind. Ein Preisvergleich ohne Abgleich des Leistungsumfangs vergleicht deshalb regelmässig zwei verschiedene Produkte.

Welche laufenden Kosten entstehen nach der einmaligen Produktion?

Ein 3D-Rundgang ist keine Datei, die geliefert und abgelegt wird, sondern ein gehosteter Dienst. Plattformseitig wird Hosting üblicherweise pro aktivem Modell und Monat verrechnet. Läuft die Hosting-Periode aus, wird der Link ungültig — und zwar dort, wo er eingebettet ist: im Inserat, im Exposé, auf der Website. Bei RoomView360 sind je nach Paket 12, 24 oder 36 Monate enthalten, die Verlängerung kostet CHF 60 pro Jahr. Fragen Sie bei jeder Offerte nach der Hosting-Dauer und dem Preis danach.

Hängt der Preis stärker an den Quadratmetern oder am Grundriss?

Am Grundriss. Massgeblich für den Aufwand ist die Zahl der Scan-Positionen, nicht die Fläche: Eine offene 120-m²-Loft braucht weniger Positionen als eine verwinkelte 90-m²-Altbauwohnung mit Korridor, Erker und mehreren Nebenräumen. Weil eine Offerte vor dem Termin gestellt wird, arbeiten die meisten Anbieter trotzdem mit Flächenstufen — sie sind der einzige Wert, der sich am Telefon zuverlässig erfragen lässt.

Ist ein 3D-Rundgang teurer als eine professionelle Fotoserie?

Als Einzelleistung meist ja, im Gesamtpaket oft nicht. Entscheidend ist, wie viele Termine ein Objekt braucht: Werden Fotografie, Grundriss und Drohne separat beauftragt, entstehen mehrere Anfahrten, mehrere Terminabsprachen mit der Mieterschaft und mehrere Rechnungen. In bewohnten Objekten ist diese Koordination häufig der grössere Kostenblock als die Aufnahme selbst.

Lohnt sich ein Rundgang auch bei einer Mietwohnung?

Vor allem bei Erstvermietungen, bei hoher Fluktuation und bei Objekten mit auswärtiger Interessentschaft — dort ersetzt der Rundgang Besichtigungen, die sonst einzeln koordiniert werden müssten. Bei einer einzelnen, gut nachgefragten Wohnung in zentraler Lage kann eine saubere Fotoserie genügen. Wer ohnehin nach zwei Besichtigungen vermietet, braucht kein 3D-Modell.

Gilt für ein Ladenlokal derselbe Preis wie für eine Wohnung?

Nein. Für Geschäftsräume sind die Flächenstufen enger geschnitten — CHF 350 bis 60 m², CHF 690 bis 120 m², CHF 1'190 bis 250 m². Der Hauptgrund ist der Zusatzaufwand der Google-Anbindung: Place-ID recherchieren und verknüpfen, Bildauswahl für das Unternehmensprofil, Kontrolle nach der Freigabe durch Google und meist ein Aufnahmetermin zu Randzeiten. Dazu braucht eine Verkaufsfläche mit Regalen und Sichtachsen mehr Scan-Positionen als ein leerer Raum. Dafür enthält jedes Ladenpaket die Veröffentlichung auf Google Maps samt Verknüpfung mit der Place-ID des Unternehmensprofils; bei einer bereits bestehenden Tour kostet die nachträgliche Veröffentlichung CHF 150 ohne neuen Drehtermin. Wohnobjekte lassen sich nicht auf Google Maps publizieren — Matterport gibt dafür ausschliesslich nicht-residenzielle Objekte frei. Voraussetzung ist zudem ein bestehendes Google-Unternehmensprofil.

Quellen

  • Eigene Festpreise und die vollständige Zusatzkostenliste: Preise & Pakete
  • Marktspanne: öffentlich publizierte Preislisten Schweizer Anbieter für 3D-Rundgänge und Immobilienfotografie, erhoben am 22. August 2026
  • Mehrwertsteuerpflicht und Umsatzgrenze: Art. 10 MWSTG, fedlex.admin.ch
  • Hosting-Modell und Abrechnung pro aktivem Modell: matterport.com/pricing
Zu diesem Beitrag: Die Marktspanne beruht auf öffentlich publizierten Preisen und bildet nur den transparenten Teil des Schweizer Markts ab — sie ist keine repräsentative Erhebung. Preise Dritter können sich jederzeit ändern; massgebend ist immer die Offerte des jeweiligen Anbieters. Die Angaben zur Mehrwertsteuer sind eine allgemeine Einordnung und keine Steuerberatung; für den Einzelfall ist eine Treuhandstelle beizuziehen. Stand: 3. September 2026.
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