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Welche Flächen zeigt ein Grundriss aus dem 3D-Scan — und welche nicht?

Auf Ihrem Tisch liegt ein Grundriss mit einer m²-Zahl, die aus einem Gerät stammt. Was hat das Gerät gemessen, wie genau, und wofür dürfen Sie die Zahl verwenden?

Aktualisiert am 24. September 2026 · von David Graune, RoomView360
Kurzantwort: Ein Grundriss aus dem 3D-Scan bildet die Geometrie der gescannten Oberflächen ab. Die Flächenangabe darin folgt dem RICS- oder ANSI-Standard — nie SIA 416. Sie ist eine belastbare Vermarktungsgrundlage und ausdrücklich kein Aufmass. Für vertragliche Flächenangaben gilt weiterhin der bemasste Plan, und für rechtlich verbindliche Werte die fachlich zuständige Stelle.

Was der Scan tatsächlich misst

Drei verschiedene Dinge werden „Matterport-Grundriss“ genannt, und sie unterscheiden sich erheblich:

  • Die Grundriss- und Dollhouse-Ansicht im Rundgang. Eine orthogonale Draufsicht auf das 3D-Modell, ohne Bemassung und ohne Flächenangabe. Das Messwerkzeug im Rundgang arbeitet laut Matterport auf dem niedrig aufgelösten Modell — ein Werkzeug für den schnellen Blick, kein Flächennachweis.
  • Automatisch erzeugte Schätzwerte. Matterport nennt diese in der eigenen Dokumentation wörtlich „automated scanned area estimates“. Beide Wörter sind wichtig: gescannt, nicht gebaut — und Schätzung, nicht Messung.
  • Der schematische Grundriss als eigenes, teilweise manuell nachbearbeitetes Produkt. Nur dort entsteht eine ausgewiesene Flächenzahl — und die folgt einem internationalen Standard.

Warum das keine SIA-416-Fläche ist

Das ist der Kern, und es ist kein Genauigkeitsproblem, sondern ein Definitionsunterschied. Auch eine perfekt genaue Messung ergäbe keine SIA-Fläche.

Matterport bietet als Flächenstandard ausschliesslich RICS und ANSI an. Auf die Frage nach länderspezifischen Vorgaben antwortet die Dokumentation wörtlich: „We currently do not support country-specific requirements.“ Eine SIA-416-Option existiert nicht — es gibt also nicht einmal den Versuch der Konformität.

Entscheidend ist, wo gemessen wird. Der RICS-Standard misst zur Innenkante der Aussenwände, rechnet die Innenwände aber mit. SIA 416 kennt demgegenüber zwei Geschossflächen: eine mit sämtlichen Konstruktionsflächen und eine ohne jede. Die Scan-Zahl liegt zwischen beiden und entspricht keiner von ihnen.

Einen Umrechnungsfaktor gibt es nicht, weil die Differenz von der individuellen Innenwandkonfiguration abhängt. Eine Zahl aus dem Scan lässt sich deshalb weder als Nettogeschossfläche noch als Geschossfläche nach SIA 416 ausweisen.

Wo der Scan systematisch an Grenzen stösst

Ein Scanner erfasst sichtbare Oberflächen. Alles andere wird gezeichnet, interpoliert oder angenommen — und genau dort entstehen die Abweichungen:

FallWas passiert
WandstärkenNicht gemessen, sondern gezeichnet. Zwischen zwei gescannten Räumen ableitbar — an einer Aussenwand oder zum nicht gescannten Nachbarn prinzipiell nicht. Matterport bietet ersatzweise eine Pauschale von 15,24 cm für den ganzen Gebäudeumfang an. Eine Pauschale ist keine Messung.
DachschrägenDer anrechenbare Bereich wird aus dem rekonstruierten Deckenmodell abgeleitet — dort, wo der Scan am schwächsten ist, weil die Kamera auf Stativhöhe steht und die Schräge flach trifft. Kleine Fehler in der Neigung verschieben die Grenzlinie überproportional. Dachgeschosse sind der fehleranfälligste Fall.
EinbauschränkeNur die Front wird erfasst, der Innenraum nie. Ob die Tiefe zur Fläche zählt, ist eine Zeichenentscheidung, keine Messung.
Möblierte RäumeJede von Möbeln verdeckte Wandpartie wird interpoliert — die Wandlinie hinter Sofa und Schrank ist gerechnet, nicht gesehen.
Nicht gescannte RäumeKeller, Estrich und Technikräume werden bei einem Vermarktungsscan meist bewusst ausgelassen. Sie fehlen dann auch in jeder abgeleiteten Summe.
Glas und SpiegelReflektierende und transparente Flächen liefern unzuverlässige Messpunkte.

Wie genau ist die Messung?

Matterport veröffentlicht Genauigkeitswerte für Einzelscans unter Laborbedingungen — etwa ±20 mm auf 10 m für die Pro3-Kamera — und schränkt sie im selben Abschnitt selbst ein: Diese Angaben bedeuten nicht, dass jede Messung im fertigen Modell diese Werte erreicht.

Unsere eigene Angabe und worauf sie beruht. Wir nennen 2 bis 3 % auf eine Wand-zu-Wand-Strecke, gemessen im Rundgang (Stand 2026). Wir arbeiten mit einer 360°-Kamera; die Tiefe berechnet Matterport per KI aus den Bildern. Für diese Aufnahmeart nennt Matterport im Schnitt eine Abweichung innerhalb von 4 bis 5 %; in einem Vergleichstest lagen die meisten Wand-zu-Wand-Messungen innerhalb von 2 bis 3 %. Unsere eigene Kontrollmessung ergab 3 bis 5 cm auf 2,5 m, also rund 1 bis 2 %. Einzelne Messungen können trotzdem stärker abweichen. Es sind ausdrücklich keine exakten Masswerte. Wechseln wir auf eine Kamera mit aktivem Tiefensensor, passen wir die Angabe an.

Zum Vergleich: Im Schweizer Markt finden sich Formulierungen wie „extrem genau“ oder „ca. 98 %“ — beides ohne Bezugsgrösse, ohne Stichprobe und ohne Stand. Eine Prozentzahl ohne die Angabe, worauf sie sich bezieht, ist nicht überprüfbar.

Wofür die Zahl reicht — und wofür nicht

Geeignet fürNicht geeignet für
Inserat und Vermarktung
Besichtigungsvorbereitung
Möblierungs- und Umzugsplanung
Vorbereitung eines Handwerker-Aufmasses
Dokumentation des Ausbaustands
Entwurf eines Bewirtschaftungsplans
Flächenangabe im Miet- oder Kaufvertrag
Nebenkosten- und Flächenschlüssel
Wertquoten im Stockwerkeigentum
Baueingabe, anrechenbare Geschossfläche
alles, was auf der amtlichen Vermessung beruht

Für die rechte Spalte liefern wir auf Wunsch einen bemassten PDF-Plan im Massstab 1:100. Auch der ersetzt keine amtliche Vermessung — er ist die Grundlage, auf der eine fachlich zuständige Stelle aufsetzen kann.

Warum das rechtlich zählt

Für die Wohnfläche gibt es in der Schweiz keine gesetzliche Definition — kein Gegenstück zur deutschen Wohnflächenverordnung. Es gibt auch kein Berufsmonopol: Verbindlich wird eine Fläche nicht durch den Titel der messenden Person, sondern durch das Dokument, in dem sie steht.

Wer eine Fläche nennt, wird darauf behaftet — und die Gegenpartei muss nicht nachmessen. Das Bundesgericht hat in 4A_108/2019 (Urteil vom 22. Januar 2020) festgehalten, dass eine Abweichung von rund 4 % im Grundsatz nicht als objektiv wesentlicher Irrtum gilt. Im konkreten Fall bejahte es einen Grundlagenirrtum dennoch — weil die Vermieterschaft exakte Flächen in den Vertrag geschrieben und den Mietzins danach bemessen hatte.

Daraus folgt die praktische Regel, nach der wir arbeiten: Eine Scan-Zahl ersetzt nie die vertragliche Flächenangabe. Deshalb liefern wir sie als Vermarktungsgrundlage — und deklarieren sie auch so.

Textbaustein für Ihre Planlegende

Zum Übernehmen in Exposé oder Grundrisslegende, wenn Sie unsere Pläne weiterverwenden:

Flächen aus 3D-Scan, gemessen Wand zu Wand. Toleranz 2–3 %. Keine Flächenberechnung nach SIA 416 und keine amtliche Vermessung. Für vertragliche Flächenangaben ist ein bemasster Plan beizuziehen.
FAQ

Fragen und Antworten

Ist ein Grundriss aus dem 3D-Scan nach SIA 416 berechnet?

Nein. Matterport bietet als Flächenstandard ausschliesslich RICS und ANSI an und schreibt zur Frage nach länderspezifischen Vorgaben wörtlich: „We currently do not support country-specific requirements.“ Der RICS-Standard misst zur Innenkante der Aussenwände, rechnet Innenwände aber mit. SIA 416 kennt demgegenüber eine Geschossfläche mit sämtlichen Konstruktionsflächen und eine Nettogeschossfläche ohne jede Konstruktionsfläche. Die Scan-Zahl liegt zwischen beiden und entspricht keiner von ihnen. Das ist kein Genauigkeitsproblem, sondern ein Definitionsunterschied: Auch eine perfekt genaue Messung ergäbe keine SIA-Fläche.

Wie genau ist die Flächenangabe aus dem Scan?

RoomView360 gibt für Messungen im Rundgang 2 bis 3 Prozent auf eine Wand-zu-Wand-Strecke an (Stand 2026). Die Angabe beruht auf einer eigenen Kontrollmessung und einem Vergleichstest von Matterport, in dem die meisten Wand-zu-Wand-Messungen innerhalb von 2 bis 3 % lagen. Für Aufnahmen mit einer 360°-Kamera nennt Matterport im Schnitt 4 bis 5 %; einzelne Messungen können also stärker abweichen. Es sind ausdrücklich keine exakten Masswerte.

Wofür darf ich die Flächenangabe aus dem Scan verwenden?

Als Vermarktungsgrundlage: Inserat, Besichtigungsvorbereitung, Möblierungs- und Umzugsplanung, Vorbereitung eines Handwerker-Aufmasses, Dokumentation des Ausbaustands. Nicht geeignet ist sie für vertragliche Flächenangaben im Miet- oder Kaufvertrag, für Nebenkosten- und Flächenschlüssel, für Wertquoten im Stockwerkeigentum, für Baueingaben und anrechenbare Geschossflächen sowie für alles, was auf der amtlichen Vermessung beruht.

Warum misst der Scan keine Wandstärken?

Weil ein Scanner nur sichtbare Oberflächen erfasst. Zwischen zwei gescannten Räumen lässt sich eine Wandstärke ableiten; an einer Aussenwand oder zu einem nicht gescannten Nachbarraum ist sie aus einem einseitigen Scan prinzipiell nicht bestimmbar. Matterport bietet dafür ersatzweise eine pauschale Annahme von 15,24 cm für den gesamten Gebäudeumfang an. Eine Pauschale ist keine Messung — deshalb lässt sich aus einem Scan-Grundriss keine Konstruktions- oder Geschossfläche ermitteln.

Welche Flächenangabe ist in der Schweiz rechtlich verbindlich?

Für die Wohnfläche gibt es in der Schweiz keine gesetzliche Definition und kein Berufsmonopol. Verbindlich wird eine Fläche nicht durch den Titel der messenden Person, sondern durch das Dokument, in dem sie steht — den Miet- oder Kaufvertrag. Wer eine Fläche nennt, wird darauf behaftet. Das Bundesgericht hat in 4A_108/2019 festgehalten, dass eine Abweichung von rund 4 Prozent im Grundsatz nicht wesentlich ist, im konkreten Fall aber dennoch einen Grundlagenirrtum bejaht, weil die Vermieterschaft exakte Flächen genannt und den Mietzins danach bemessen hatte.

Wann brauche ich stattdessen einen bemassten Plan?

Immer dann, wenn die Fläche in ein Dokument einfliesst, an dem sich jemand rechtlich festhalten lassen muss: Mietvertrag, Kaufvertrag, Baueingabe, Stockwerkeigentum, Nebenkostenschlüssel. RoomView360 liefert dafür einen bemassten PDF-Plan im Massstab 1:100 als Add-on. Für rechtlich verbindliche Flächen ist zusätzlich eine fachlich zuständige Stelle beizuziehen — Ingenieur-Geometer, Architektin oder Immobilienschätzer.

Quellen

  • Matterport-Support, Messgenauigkeit in Matterport Spaces: support.matterport.com
  • Matterport-Support, FAQ zu schematischen Grundrissen: support.matterport.com
  • Matterport-Support, bewährte Verfahren für schematische Grundrisse: support.matterport.com
  • SIA 416 „Flächen und Volumen von Gebäuden“, Ausgabe 2003, zu beziehen über shop.sia.ch
  • Wohnungs-Bewertungs-System WBS des Bundesamts für Wohnungswesen, frei verfügbar: wbs.admin.ch
  • Bundesgericht, Urteil 4A_108/2019 vom 22. Januar 2020 (Flächenabweichung bei der Wohnungsmiete), abrufbar über bger.ch
Zu diesem Beitrag: RoomView360 ist Anbieter von 3D-Rundgängen, Immobilienfotografie und Grundrissen — kein Geometer-, Architektur- oder Schätzungsbüro. Dieser Text beschreibt, welche Flächen ein Grundriss aus dem 3D-Scan abbildet und welche nicht. Er ist keine Anleitung zur Flächenberechnung, keine Auslegung der Norm SIA 416 und keine Beratung im Einzelfall. Massgebend sind der Originaltext der Norm (SIA 416:2003, über shop.sia.ch) und das anwendbare kantonale Baurecht. Für verbindliche Flächenangaben ziehen Sie bitte eine fachlich zuständige Stelle bei: Ingenieur-Geometer/in, Architekt/in oder Immobilienschätzer/in. Stand: 24. September 2026.
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